Grundlage für einen erfolgreichen therapeutischen Prozess ist für mich eine verbindliche und vertrauensbasierte Zusammenarbeit. Deshalb werden nach dem Erstgespräch (einer sog.
psychotherapeutischen Sprechstunde) weitere Termine (psychotherapeutische Sprechstunden oder dann im Anschluss probatorische Sitzungen) vereinbart.
Die probatorischen Sitzungen dienen dazu, sich besser kennenzulernen, das individuelle Problem zu verstehen und abzuklären, ob eine ambulante Psychotherapie der geeignete Weg zur
Lösung ist. Neben einer ausführlichen Diagnostik wird gemeinsam ein Behandlungsplan entwickelt.
Bei gesetzlich Versicherten werden bis maximal 6 Probetermine von der gesetzlichen Krankenkasse oder 5 von der Beihilfe übernommen. Bei privat Versicherten hängt die Anzahl von den individuellen Vertragsbedingungen ab.
Wenn wir uns für eine gemeinsame Therapie entscheiden, werden für eine Kurzzeittherapie zunächst 12 Stunden und für eine Langzeittherapie 60 Stunden bei der Krankenkasse schriftlich beantragt. Hinzu können noch bis zu 15 Stunden für die Gespräche mit den Eltern oder anderen Bezugspersonen kommen.
Die bei der Krankenkasse beantragte Stundenzahl dient lediglich als Kontingent. Dies bedeutet, dass nicht alle Stunden in Anspruch genommen werden müssen.
Bei privat Versicherten hängt die Antragsform und die Anzahl wiederum von den individuellen Vertragsbedingungen ab.
Die Psychotherapie findet in Form von Einzelsitzungen statt; die Termine sind normalerweise einmal wöchentlich und dauern 50 Minuten. Oft werden die Abstände zum Ende der Therapie hin vergrößert. Abhängig vom Alter des Kindes bzw. Jugendlichen gibt es regelmäßige Elterngespräche bzw. Gespräche mit Bezugspersonen, meist alle 4 Wochen. Je jünger die Kinder, desto intensiver ist in der Regel die Zusammenarbeit mit den Eltern/Bezugspersonen.
Der konkrete Ablauf der Verhaltenstherapie orientiert sich an der persönlichen Problematik, unseren individuell vereinbarten Therapiezielen und vor dem Hintergrund aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse und ärztlicher Behandlungsleitlinien.